Heidicker Abmahnblog
6Jan/140

Neue Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 20.12.2013 an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf German Top 100 vom 11.03.2013

Unserer Kanzlei liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 20.12.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Abgemahnt wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk “Passenger – Let Her Go”, an dem die Embassy of Music GmbH die Rechte innehat.

Wichtig!

Bei der hier angeführten Datei („German Top 100 Single Chart Container vom 11.03.2013“) handelt es sich um einen Chartcontainer, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden. Es besteht daher durchaus die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber.

Um die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten wird, besteht die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen.

 

Zusätzlich zur der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 288,43 € gefordert.

Entsprechend der neuen Gesetzeslage enthält dieser Betrag lediglich Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00€, mithin einem Betrag von 124,00€.

Darüber hinaus wird ein pauschaler Lizenzschadensersatz in Höhe von 150,00€ geltend gemacht.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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