Heidicker Abmahnblog
30Nov/130

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Thomas Russer durch die Rechtsanwälte GbR Rainer Spiske und Maisch wegen Verstößen auf dem Onlinemarktportal eBay

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Russer aus Göppingen vorgelegt. Die Abmahnung ist datiert auf den 15.11.2013. Herr Russer vertreibt auf dem Onlinemarktportal eBay Sommer- und Wintersportartikel.

Auch unsere Mandantschaft ist in diesem Bereich gewerblich tätig und betreibt hierzu einen eBay-Shop.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 745, 40 € netto.

Gerügt werden folgende Wettbewerbsverstöße:

Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung


Fehlende vertragliche Vereinbarung der „40, 00 € Klausel“ in der Belehrung über die Widerrufsfolgen


Folgende AGB Klauseln:


Unsere Angebote sind unverbindlich


„Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Übergabe der Ware“


Keinesfalls sollte vorschnell die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße bedarf einer genauen Prüfung. Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

Wir haben in der letzten Zeit beobachtet, dass viele auch wettbewerbsrechtlich Abgemahnte vorschnell und in Eigenregie Unterlassungserklärungen unterzeichnen, ohne dass ihnen bewusst ist, welche Tragweite eine solche Erklärung hat.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


 


 


 


 


 

 

Kommentare (0) Trackbacks (0)

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.


Leave a comment

(required)

Noch keine Trackbacks.