Heidicker Abmahnblog
14Okt/130

Erneute Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag des Herrn Robert Diggs vom 08.10.2013 bezüglich des Musikwerkes „RZA – Ode To Django (The D Is Silent)“ innerhalb des Filmwerkes „Django Unchained“

Innerhalb der Abmahnung wird ein Ermittlungsergebnis präsentiert, das ein öffentliches Zugänglichmachen des Filmwerkes „Django Unchained“ über eine Bittorrent Tauschbörse dokumentieren soll. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00€ gefordert.

Bei dem Filmwerk handelt es sich um den bekannten Kinohit des Regisseurs Quentin Tarantino.

Das Filmwerk enthält das Musikwerk „RZA – Ode To Django (The D Is Silent)“, deren Rechteinhaber Herr Robert Diggs ist.

Was auf den ersten Blick nicht deutlich wird ist der Umstand, dass nicht das Filmwerk, sondern gerade das benannte Musikwerk Gegenstand der urheberrechtlichen Abmahnung ist.

Verteidigung:

Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!

Insbesondere die aktuelle Rechtsprechung tendiert mit Blick auf die nunmehr auch zum 09.10.2013 geänderte Gesetzeslage zu deutlich geringeren Streitwerten. Demnach sind auch die sich aus einem solchen Streitwert ergebenden Rechtsanwaltskosten geringer anzusetzen.

So heißt es beispielsweise in einem aktuell durch unsere Kanzlei geführten Verfahren vor dem Amtsgericht München in einem Hinweisbeschluss des Gerichtes:

Das Gericht hat Zweifel an der Angemessenheit der Höhe des Streitwertes (10.000,00 €) für die außergerichtlichen RA-Kosten. Auch unter Berücksichtigung der im Beschluß des AG Hamburg vom 24.07.2013, Az 31 a C 109/13 genannten Gründen hält das Gericht einen Streitwert in Höhe von 1000, 00 € zutreffender“

Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

Bildquelle: © vege - Fotolia.com

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