Markenrechtliche Abmahnung der Mag Instrument, Inc wegen der Verletzung einer dreidimensionalen Marke vom 07.08.2013 durch das Angebot einer Schlüsselanhänger-Taschenlampe auf dem Onlinemarktportal eBay
Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hoefer & Partner vorgelegt, die im Auftrag der Firma Mag Instrument, Inc. vermeintliche Markenrechtsverletzungen durch den Verkauf von Taschenlampen verfolgen.
Bei der Mag Instrument Inc. handelt es sich um die Herstellerin der bekannten Mag-Lite Taschenlampen sowie der Herstellerin von Stableuchten.
Die Firma Mag Instruments, Inc ist Inhaberin verschiedener sog. dreidimensionaler Marken, die dem Schutz der hergestellten Produkte dient. Bei einer dreidimensionalen Marke handelt es sich um ein Schutzrecht, was ähnlich dem Geschmacksmusterrecht und dem Urheberrecht einen Schutz der konkreten Gestaltung bietet.
Unserer Partei wird vorgeworfen eine Miniaturtaschenlampe, welche als Schlüsselanhänger dient, markenrechtsverletzend angeboten zu haben.
Es werden in dem Abmahnschreiben neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Auskunftsansprüche sowie Schadensersatz geltend gemacht. Als Gegenstandswert für die Unterlassung wird ein solcher in Höhe von 250.000,00 € angesetzt. Es werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2928, 90 € gefordert.
Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?
Es sollte zunächst durch einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt überprüft werden, ob das Angebot tatsächlich die eingetragene Marke der Firma MagLite verletzt. Ferner erscheint je nach Abmahnadressat und Größe des Unternehmens der angesetzte Gegenstandswert sicherlich für angreifbar. Sollte sich das Angebot des Abmahnadressaten tatsächlich als markenrechtsverletzend herausstellen, sollte aufgrund des erheblichen Kostenrisikos erwogen werden, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Keinesfalls sollte die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese nach unserer Ansicht zu weitgehend ist.
Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung beraten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!