26Aug/130
Hilfe bei Abmahnung Komning Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vom 20.08.2013
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung wegen ungenehmigter öffentlicher Ausstrahlung des Senders Sky in einer Gastwirtschaft
Rechteinhaber: Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG
Abgemahntes Werk: Öffentliche Zugänglichmachung des Senders Sky
Geforderter Betrag: 4300, 00 € oder 2100, 00€, wenn Vertrag mit Sky abgeschlossen wird
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