Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vom 22.05.2013 Finaltickets Champions League in London
Am 22.05.2013 erreichte unsere Kanzlei wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.
Unserer Mandantschaft wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, sie habe Tickets für das Champions League Finale am Samstag, den 25.05.2013 des Bundesligavereins Borussia Dortmund entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.
Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.
Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 1000, 00 €.
Achtung!
Die interessantes Information vorab. Laut Auskunft der Geschäftsstelle des BVB sind die Karten für das Finale nicht gesperrt! Abgemahnte, die noch im Besitz der Karten sind, können demnach das Spiel besuchen.
Der uns vorliegende Sachverhalt ist insofern bemerkenswert, als dass der Adressat der Abmahnung von der Internethandelsplattform eBay eine Mitteilung über einen unautorisierten Zugriff eines Dritten auf den eigenen Account erhalten hat. Laut eBay wurde sich mit Hilfe gefälschter E-Mails (Spoof-E-Mails) Zugriff auf den eBay Account verschafft. Im Zuge des unautorisierten Zugriffes wurden sodann Tickets für das Champions League Finale angeboten.
Wir gehen an dieser Stelle davon aus, dass es sich aufgrund der Attraktivität des Spiels nicht um einen Einzelfall handeln dürfte.
Verteidigung:
Insbesondere vor dem Hintergrund der oben geschilderten Betrugsproblematik, kann auf gar keinen Fall angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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