Aktuelle Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 23.04.2013 an dem Musikwerk „DJ Antoine- Bella Vita“ u.a. auf Club Sounds Vol. 64
Uns wurde am 25.04.2013 eine Abmahnung des Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 23.04.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung sind die Musikwerke „DJ Antoine- Bella Vita“, „ Jack Holiday & Mike Candys – the Riddle Anthem“, „Mike Candys Feat. Jenson Vaugh – Bring Back the Love“ an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.250,00 € gefordert.
ACHTUNG!
Der Titel „DJ Antoine- Bella Vita“ ist bereits Gegenstand von Abmahnungen einer anderen Kanzlei gewesen. Das entsprechende Musikwerk mahnt zusätzlich die Kanzlei Fareds aus Hamburg für die Herren Frank Bülles und Jens Kindervater ab.
Bei der hier angeführten Datei („Club Sounds Vol. 64) handelt es sich um einen sog. Musiksampler, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich weiterer urheberrechtlich geschützter Musikwerke, die sich auf dem Musiksampler befinden.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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