Heidicker Abmahnblog
28Mrz/130

Markenrechtliche Abmahnung der BMW AG durch die Klaka Rechtsanwälte wegen der Verwendung des Zeichens „Mini“ – Streitwert: 600.000 €

 

Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der BMW AG, ausgesprochen durch die KLAKA Rechtsanwälte zur Bearbeitung und Prüfung vorgelegt. Die Abmahnung ist datiert auf den 26.02.2013

Gegenstand der Abmahnung ist die Verwendung des markenrechtlich geschützten Zeichens „Mini“. Das Kennzeichen „Mini“ ist für diverse Warenklassen durch die BMW AG geschützt. Ferner besteht auch eine Gemeinschaftsmarkenregistrierung für das genannte Zeichen.

Gegenstand der Beanstandung sind in der uns vorliegenden Abmahnung die Verwendung des Zeichens u. a. auf  Bekleidungsstücken.

Es werden in der Abmahnung umfangreiche Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

Im ersten Schritt wird Auskunft und insbesondere die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Der Unterlassungserklärung, die dem Schreiben beiliegt, muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Diese sollte in der vorliegenden Form keinesfalls abgegeben werden, sondern bedarf unbedingt einer Modifizierung.

Die Unterlassungserklärung sieht im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 € vor. Es sollte unbedingt erwogen werden, diese nach dem Hamburger Brauch abzugeben.

Einen weiteren, möglicherweisen für den Laien, etwas versteckten Aspekt, ist die Aufnahme zur Verpflichtung zum Ersatz der Anwaltskosten, die die BMW AG aus einem Streitwert in Höhe von 600.000 € ersetzt verlangen möchte. Unter dem Ansatz einer 1, 5 Geschäftsgebühr würde dies bei Unterzeichnung der Erklärung bedeuten, dass der Adressat alleine Anwaltskosten in Höhe von 4964, 00 € zu ersetzen hätte. Etwaige Schadensersatzansprüche sind hierbei also noch nicht berücksichtigt.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Auch das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

 

 

 

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