Heidicker Abmahnblog
25Feb/130

Aktuelle Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte JBB vom 18.02.2012

 

Eine weitere Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH vom 18.02.2013 wurde uns zur Prüfung und Beantwortung vorgelegt.  

Gegenstand der Abmahnung ist erneut der Vorwurf, dass in einer Betriebsstätte, im vorliegenden Fall einem Schnellrestaurant, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Neben einer Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1200, 00 € gefordert.

Weitere Einzelheiten zu Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH erhalten Sie auch hier.

Sollten Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage, Mahnbescheid oder bereits einen Vollstreckungsbescheid der Firma Sky erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer neu gestalteten Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit

 

 

 

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