Heidicker Abmahnblog
12Jul/120

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der B+K Products UG vom 11.07.2012

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der B+K Products UG, Eschenharter Str. 29, 93359 Wildenberg vorgelegt.

 

Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Wettbewerbsverstöße auf der Onlinehandelsplattform eBay.

Sowohl unsere Mandantschaft als auch die B+K Products UG sind auf der Onlinehandelsplattform eBay tätig.

 

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, dass sie in unzulässigerweise bei einem Produkt mit der Angabe „CE geprüft“ geworben hat.

 

Die CE-Kennzeichnung, welche notwendig ist um bestimmte Produktgruppen im europäischen Wirtschaftsraum anbieten zu dürfen, wird von den Herstellern der Artikel selbst auf dem Artikel angebracht und bestätigt, dass der Artikel unter Einhaltung der EU-Normen hergestellt worden ist.

Tatsächlich kann die Werbung mit den Angaben „CE geprüft“ wettbewerbsrechtliche Relevanz aufweisen. Jedoch ist es hierbei von entscheidender Bedeutung, die genauen Einzelfallumstände zu prüfen.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden von unserer Mandantschaft Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 755,80 € unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes in Höhe von 16.000,00 € gefordert.

Es sollte hierbei im Einzelfall geprüft werden, ob die Abmahnung in der Sache berechtigt ist. Beispielsweise stellt sich zunächst die Frage nach dem Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der B+K Products UG erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen sofort weiter. 

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.

 

 

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