Heidicker Abmahnblog
21Mai/120

Und Sie klagen doch: Klage der Kanzlei Fareds im Auftrag der Aergo Trade GmbH vor dem Amtsgericht Hamburg

Uns wurde in der letzten Woche eine Klage der Kanzlei Fareds im Auftrag der Aergo Trade GmbH vorgelegt. Eingereicht wurde die Klage am Amtsgericht Hamburg am 07.05.2012.

Unsere jetzige Mandantschaft wurde vorher weder durch uns noch durch eine andere Kanzlei vertreten.

Der Klage ging eine Abmahnung vom 13.05.2011 voraus, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wurde, das geschützte Musikwerk „Other Ego-Whats my name“ im Rahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Gefordert wurden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 450, 00 €.

Die Abmahnung wurde durch die Mandantschaft zunächst ignoriert, so dass die Aergo Trade GmbH das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hatte. Nachdem im Rahmen der Durchführung des Mahnverfahrens Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt wurde, wurde durch die Gegenseite sodann konsequent Klage erhoben.

Gegen die Mandantschaft werden nunmehr im Klageverfahren Kosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 677, 00 € geltend gemacht. Interessant dürfte sein, dass die Gegenseite betreffend des Unterlassungsanspruches einen Streitwert in Höhe von 6000, 00 € als angemessen ansieht.

Was zeigt dieser Vorgang nun?

Es ist keinesfalls angezeigt, urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings zu ignorieren. Das häufig im Internet zu lesende Argument, „Ab in den Papierkorb mit der Abmahnung, die klagen ja eh nicht“ ist unzutreffend.

Vielmehr bestätigt sich die Befürchtung, dass die abmahnenden Kanzleien mehr und mehr dazu übergehen, Ihre vermeintlichen Ansprüche einzuklagen. Es ist daher wichtiger denn je, auf Abmahnungen fachlich korrekt zu reagieren, um weiteren Schaden zu vermeiden.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung oder gar einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, können Sie sich an uns wenden. Wir konnten bereits hunderten von Abgemahnten rechtssicher weiterhelfen.

So weit wie im vorliegenden Fall, muss es nämlich definitiv nicht kommen.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

              

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

Kommentare (0) Trackbacks (0)

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.


Leave a comment

(required)

Noch keine Trackbacks.