27Apr/120
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 17.04.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ auf „German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“
Geforderter Betrag: 650, 00 €; Forderungsbetrag wurde erhöht
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
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Erste Abmahnung der im Filesharing neutätigen CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect vom 23.04.2012 bei uns eingetroffen »
« Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 20.04.2012 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a. an dem Musikwerk Wildes Ding der Gruppe Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012