Heidicker Abmahnblog
24Apr/120

Abmahnung der Fareds Rechtanwaltsgesellschaft vom 20.04.2012 im Auftrag der Herren Fliegenschmidt, Pagonis. Haß, Cricklow an dem Musikwerk „Diggin in the Dirt” von Stefanie Heinzmann auf German Top 100 Single Charts vom 16.04.2012 – Es drohen Folgeabmahnungen

Uns wurde eine Abmahnung der Herren Fliegenschmidt, Pagonis. Haß, Cricklow vorgelegt, die durch die Kanzlei Kornmeier und Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Diggin in the Dirt abmahnen lassen.

 

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

 

Auffällig ist bei der uns vorliegenden Abmahnung der Zeitraum zwischen angeblichem Verstoß und Ausspruch der Abmahnung. So soll der vermeintliche Verstoß ausweislich des Abmahnschreibens am 15.04.2012 stattgefunden haben. Die Abmahnung ist datiert vom 20.04.2012.

 

 

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen  ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 450,00 € gefordert.

 

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist ein German Top 100 Single Charts Container vom 16.04.2012. Die Abmahnung ist also brandaktuell.

 

Da sich in diesem Chartcontainer auch weitere Lieder anderer Rechteinhaber befinden, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, drohen Folgeabmahnungen. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften.

 

Jedoch ist eine umfassende uns spezialisierte Abmahnung in diesem Gebiet auch im Hinblick um weiteren Schaden so gering wie möglich zu halten, unumgänglich.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

 

 

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder  auch ganz abgewehrt werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage sowie unserem Abmahnblog unter www.kanzlei-heidicker.de oder http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.

 

Wir vertreten bundesweit und konnten einer Vielzahl von Mandanten bereits behilflich sein.

 

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