Heidicker Abmahnblog
23Apr/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 13.04.2012 im Auftrag der Geto Gold Musikverlag GbR an dem Musikwerk „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop““ auf German Top 100 Single Charts vom 05.09.2011

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Geto Gold Musikverlag GbR

Abgemahntes Werk:  Die Atzen mit Nena – Strobo Pop

Geforderter Betrag: 450, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

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