Heidicker Abmahnblog
27Apr/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 20.04.2012 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a. an dem Musikwerk Wildes Ding der Gruppe Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Hanno Graf u.a.

Abgemahntes Werk:  Wildes Ding

Geforderter Betrag: 400, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

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