27Apr/120
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 20.04.2012 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a. an dem Musikwerk Wildes Ding der Gruppe Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Hanno Graf u.a.
Abgemahntes Werk: Wildes Ding
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
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Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 17.04.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ auf „German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012“ »
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