Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh im Auftrag der Firma RGF Productions Limited vom 02.03.2012 an erotischen Filmwerken
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh aus Oldenburg im Auftrag der RGF Productions Limited an dem Erotikfilmwerk „Geil Gierig xxx“ vor.
Die in diesem Fall abmahnende Kanzlei ist nach Meldungen im Internet bereits seit längerem bekannt dafür, Erotikfilmwerke für die RGF Productions Limuted abzumahnen.
Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 780, 00 € gefordert.
Die anliegende Unterlassungserklärung sollte in der anliegenden Form nicht abgegeben werden. Zum einen würde in diesem Fall ein Schuldeingeständnis generiert. Die Unterlassungserklärung sollte daher nur in abgeänderter Form abgegeben werden.
Lassen Sie sich von der in dem Abmahnschreiben aufgebauten Drohkulisse nicht beeindrucken. So wird beispielsweise an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass durch den festgestellten Verstoß eine Straftat nach § 106 UrhG im Raum stünde und gleichzeitig auch der Straftatbestand der Verbreitung von pornografischen Schriften gegeben wäre. Dieser Vorwurf könnte nur gegen Sie erhoben werden, soweit der Anschlussinhaber selbst den Verstoß begangen hätte, was sodann dem Anschlussinhaber vollumfänglich zu beweisen wäre. Jedoch sollte auch aus diesem Grund fachkundiger Rat eingeholt werden, um alle möglichen rechtlichen Konsequenzen zu bedenken.
Sind auch Sie durch die vorgenannte Kanzlei abgemahnt worden, sollte folgendes beachtet werden:
- Geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht in anliegender Form ab, diese enthält ein Schuldeingeständnis, so dass Sie sich bei Abgabe in dieser Form nicht mehr gegen den Vorwurf verteidigen können
- Die Unterlassungserklärung sollte modifiziert, d. h. durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt möglicherweise abgeändert abgegeben werden.
- Beachten Sie die in der Abmahnung genannten Fristen
- Bleiben Sie auf gar keinen Fall untätig
- Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zur Gegenseite auf
- Lassen Sie sich rechtlich beraten, und entwerfen Sie eine vernünftige Strategie zur Verteidigung mit Ihrem beratenden Anwalt
- Sprechen Sie mit Ihren Anwalt über die Möglichkeit von Folgeabmahnungen
- Die geltenden gemachten Kosten können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.
Noch etwas zum Schluss:
Scheuen Sie auf gar keinen Fall, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch wenn es sich bei dem streitgegenständlichen Film um ein Pornofilmwerk handelt. Wir im Urheberrecht tätige Kollegen haben hiermit jeden Tag zu tun, und wissen damit umzugehen und begegnen der Problematik mit der nötigen Professionalität und Diskretion. So wird vermutet, dass insbesondere die „Sofortzahlerquote“ bei Abmahnfällen, die den Bereich Pornografie tangieren, sehr hoch ist. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de), Fax oder per Post zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
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