Heidicker Abmahnblog
11Feb/120

Neue aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Paulus Rechtsanwälte im Auftrag der Grafton Hold LLP an dem Titel „“Ilhama – Bei mir bist du scheen“ auf German Top 50 ODC vom 26.12.2011 und „The Dome Vol. 60“.

Uns wurden am 11.02.2012 mehrere Abmahnungen der Grafton Hold LLP ausgesprochen durch die Kanzlei „Paulus Rechtsanwälte“ aus Berlin vorgelegt.

 

Es ist bekannt, dass die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte seit kurzem ebenfalls Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an Musikwerken abmahnt. Uns ist derzeit bekannt, dass dies den Titel „Ilhama – Bei mir bist du scheen“ betreffen soll.

 

Auffällig hoch im Gegensatz zu anderen Abmahnungen betreffend einzelner Lieder ist der hier geforderte Abgeltungsbetrag in Höhe von 756, 00 € für das Musikwerk.

 

In diesen Abmahnungen werden die Adressaten auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages i. H. v. 756, 00 aufgefordert.

 

Der Titel befindet sich hierbei insbesondere in sog. Chartcontainern. Die uns vorliegenden Abmahnungen betreffen den Chart Container Top 50 ODC vom 26.12.2011 und den Musiksampler The Dome Vol. 60.

 

Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. So ist bekannt, dass gerade auf der Reihe „The Dome“ viele Rechteinhaber mit Werken vertreten sind, die derzeit verstärkt abmahnen.

 

Der geltend gemachte Betrag erscheint jedoch nach unserer Rechtsauffassung für das vermeintliche Angebot eines Titels zu hoch.

 

Ferner muss im Einzelfall genau geprüft werden, ob überhaupt eine Haftung dem Grunde nach besteht. Auch wenn dies in dem Abmahnschreiben als feststehend mehr oder minder behauptet wird, sollte dies im Einzelfall mit anwaltlicher Unterstützung überprüft werden.

 

So ist beispielsweise auch der Hinweis auf eine etwaige Strafbarkeit nach § 106 UrhG dann nicht richtig, soweit der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber begangen wurde und dieser davon keinerlei Kenntnis hatte.

 

Bleiben Sie ruhig und überweisen Sie die geltend gemachten Beträge nicht voreilig. Auch die beigefügte Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall einer Modifizierung unterzogen werden.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben
  • Vermeiden Sie durch die richtige Strategie mit Ihrem Rechtsbeistand Folgeabmahnungen

 

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

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