11Okt/110
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier und Partner im Auftrag der GSDR GmbH an dem Musikwerk „Hold the Line“ von den Disco Boys feat. Toto auf dem Musiksampler „Future Trance Volume 57“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Abgemahntes Werk: Hold the Line von den Disco Boys
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf einem Musiksampler
Geforderter Betrag: 450, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schalast und Partner vom 07.10.2011 im Auftrag der DigiProtect an dem Musikwerk „Groove Coverage“ auf „German Top 100 Single Charts“ »
« Filesharing: Vorbeugende Unterlassungserklärung als Lösung für Folgeabmahnungen? – Reaktionen in der Praxis und Entwicklungen im Jahre 2011 –