Aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Sebastian an einem Lied im Auftrag der DigiRights Administration GmbH auf dem Musiksampler „Germany Next Top Model“ Forderung für die Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Hello“: 680, 00 € !“
Wie bereits berichtet, mahnt die DigiRights Administration GmbH nunmehr auch durch Rechtsanwalt Sebastian Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab.
Gegenstand der uns bisher vorgelegten Abmahnungen waren gerügte Verstöße an mehreren Liedern. Gefordert wurde hierbei bereits ein immenser Abgeltungsbetrag in Höhe von 1800, 00 €
Nun wurde uns im Rahmen einer Beratung eine Abmahnung vorgelegt, in der die Kanzlei im Auftrag der DigiRights nur ein Lied abmahnt. Gegenstand der Abmahnung war hierbei der Song „Hello“ von Martin Solveig & Dragonette.
Neben der Abgabe der obligatorischen Unterlassungserklärung wird durch die Kanzlei ein Betrag in Höhe von 680, 00 € gefordert. Dies erscheint für eine vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an einem Lied immens viel und stellt derzeit wohl die höchste Forderung dar, die im Rahmen einer urheberrechtlichen Abmahnung durch eine abmahnende Kanzlei bei dem vermeintlichen Upload eines Liedes verlangt wird.
So bewegten sich die geforderten Beträge durch die einschlägigen Kanzleien bei Verletzungen an einem Lied zwischen 180, 00 € bis 450, 00 €.
Der Betrag erscheint unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung nach unserer Ansicht als vor Gericht nur schwer durchsetzbar. Es dürfte daher bereits aus diesem Grund ein nicht unerheblicher Verhandlungsspielraum bestehen.
Auch wir haben bereits gute Ergebnisse im Rahmen von geführten Verhandlungen für unsere Mandanten erreichen können.
Zahlen Sie daher diesen Betrag keinesfalls vorschnell, sondern lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen unbedingt beraten.
Der Titel befindet im Übrigen auf einem Musiksampler. Eine Recherche hat ergeben, dass sich mindestens ein weiterer Titel auf dem Sampler befindet, an dem die DigiRights Administration GmbH entsprechende Rechte hält.
Aus diesem Grund kann nur davon abgeraten werden, die ebenfalls anliegende Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form zu unterzeichnen. Diese bezieht lediglich auf den oben genannten Titel, so dass Folgeabmahnungen nicht auszuschließen sind. Darüber hinaus stünde die Abgabe der Erklärung einem Schuldeingeständnis gleich. Diese bedarf daher einer erheblichen Modifizierung, um sich keine Rechte in der Verteidigung unnötig abzuschneiden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Alleine in diesem Jahr schauen wir bereits auf hunderte von bearbeiteten Filesharing - Abmahnungen zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail, Post oder Fax zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester und fairer Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Wir vertreten bundesweit