Heidicker Abmahnblog
18Sep/110

Erneute Abmahnungen der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Celebrate Records GmbH an dem Musiktitel „Rockstroh-Wolke 7“ als Bestandteil der German Top 30 Party Schlager Charts vom 25.07.2011

Uns wurde eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Firma Celebrate Records GmbH datiert vom 09.09.2011 aus Stollberg vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Titel „Rockstroh – Wolke 7“.

Wie immer, wird dem Adressaten der Abmahnungen vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte vorgenanntes Lied angeboten zu haben.

Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird vom Anschlussinhaber ein pauschaler Abgeltungsbetrag i. H. v. 450, 00 € verlangt.

Viele Mandanten stellen sich die Frage, warum Ihnen vorgeworfen wird, Lieder zum Download angeboten zu haben. Dies liegt in der Eigenart der Tauschbörsen, was viele tatsächliche Nutzer nicht wissen. So werden gleichzeitig mit dem Download entsprechende Lieder auch anderen Nutzern der Tauschbörse angeboten. Genau an dieser Stelle liegt der urheberrechtliche Vorwurf und der den Adressaten vorgeworfene Verstoß gegen § 19 a UrhG, wonach es nur dem Rechteinhaber (oder demjenigen, dem die Rechte übertragen wurden) erlaubt ist, die streitgegenständliche Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Doch wie soll man nur auf eine solche Abmahnung reagieren? Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!

Wichtig ist, dass man die Abmahnung nicht als reine „Abzocke“ oder gar als „Betrug“ ansieht und sich nicht weiter darum kümmert. Die Abmahnungen der Kanzlei Fareds müssen durchaus ernst genommen und entsprechend bearbeitet werden, was eine Auseinandersetzung mit dem vorgeworfenen Verstoß unabdingbar macht.

Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

1.     Fristen notieren und einhalten

2.     Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

3.     Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

4.     Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten

5.     Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

6.     Ruhig bleiben

Der in dieser Abmahnung streitgegenständliche Titel ist Bestandteil eines Chart Containers. Hierbei handelt es sich um die German Top 30 Party Schlager Charts vom 25.07.2011

Sprechen Sie daher insbesondere die Problematik von Folgeabmahnungen an. Gerade bei Chartcontainern, die regelmäßig aus bis zu 100 Liedern bestehen, muss man sich
vergegenwärtigen, dass diesbezüglich Folgeabmahnungen durch andere Kanzleien drohen könnten.

Die Erfahrung zeigt, dass dies auch regelmäßig geschieht, so dass es angezeigt sein kann, mit sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen zu arbeiten.

Dies ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalles und sollte mit Ihrem beratenden Anwalt genau abgesprochen und erörtert werden.

Jedoch zeigt die Erfahrung aus mehreren hundert bearbeiteten Filesharingfällen alleine in diesem Jahr, dass die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen bei der Gefahr von Folgeabmahnungen eine sichere und kostengünstigere Variante für den Mandanten darstellt. Dies gilt umso mehr, soweit der Anschlussinhaber, wie häufig, den ihm vorgeworfenen Verstoß nicht selbst begangen hat.

Im Übrigen können die geltend gemachten Beträge regelmäßig nicht unerheblich reduziert oder ganz abgewehrt werden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit

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