Aktuelle Abmahnung vom 23.09.2011 der Deutschen Umwelthilfe wegen vermeintlichen Verstößen gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsordnung
Heute wurde uns eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe vorgelegt, die gegenüber unserer Mandantschaft Unterlassungsansprüche sowie einen pauschalierten Kostenersatz in Höhe von 227, 50 € geltend macht.
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen in Ihrer Eigenschaft als gewerblicher Autoverkäufer in einer Verkaufsanzeige nicht die Anforderungen der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) eingehalten zu haben. So habe unsere Mandantschaft nicht oder nur unzureichend die entsprechenden Verbrauchsangaben von Kraftstoff und Co2 in der Annonce genannt.
Bei der Deutschen Umwelthilfe handelt es um eine nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes aktivlegitimierte Vereinigung, die gemäß Ihrer Satzung den Zweck verfolgt, die aufklärende Verbraucherberatung und den Umweltschutz zu fördern.
Neben dem pauschalierten Kostenersatz in Höhe von 227, 50 € fordert die Deutsche Umwelthilfe die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die dem Schreiben anliegende Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls ! in der vorliegenden Form abgegeben werden. Diese schießt weit über das Ziel hinaus.
So wird als Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung ein Betrag von 7500, 00 € gefordert. Ferner enthält die vorformulierte Erklärung folgenden ungewöhnlichen Passus:
„Die Vertragsstrafe erhöht sich bei jedem weiteren selbstständigen Verstoß um jeweils 25%“
Auch dieser Passus sollte keinesfalls mit aufgenommen werden.
Vor der Entscheidung, ob eine Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben wird, sollte selbstredend überprüft werden, ob der Verstoß in der Sache überhaupt zutrifft.
Wenden Sie sich hierfür an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Soweit auch Sie Betroffener einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe sind, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir verteidigen zu einem festen und fairen Pauschalpreis.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden (E-Mail, Fax oder Post). Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen und am Wochenende können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit